Wehrdienst-Reform: Die Österreichische Bundesregierung beschließt Reform des Wehrdienstes

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Wehrdienstes beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen präsentierten die Koalitionsspitzen die Einigung am Montag im Anschluss an den Sommerministerrat. Der Beschluss fiel im Rahmen der Sommersitzung des Ministerrats in der Schwarzenberg-Kaserne in Wals-Siezenheim in Salzburg. Ziel der Reform ist die Stärkung der Landesverteidigung, die Verbesserung des Wehrdienstes sowie die Weiterentwicklung des Zivildienstes.

Mehr Geld und neue Regelungen für Grundwehrdiener

Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Grundwehrdiener. Künftig wird die finanzielle Vergütung auf 1.000 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden Urlaubstage eingeführt.

Darüber hinaus wird der Wehrdienst durch verpflichtende Milizübungen erweitert. Unmittelbar nach dem Kern Grundwehrdienst sind verpflichtende Truppenübungen vorgesehen. Innerhalb der folgenden zehn Jahre müssen weitere Milizübungen absolviert werden. Insgesamt verlängert sich der Wehrdienst dadurch um drei Monate. Dieses Modell entspricht einem von der Wehrdienstkommission vorgeschlagenen Stufenmodell.

Änderungen beim Zivildienst

Auch der Zivildienst wird im Zuge der Reform neu geregelt. Ab 1. Jänner 2027 besteht die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig um zwei Monate zu verlängern.

Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten soll zudem wissenschaftlich untersucht werden, aus welchen Gründen sich junge Männer für den Wehr- oder Zivildienst entscheiden.

Wehrdienst-Garantie ab 2028

Ab dem Jahr 2028 soll die sogenannte Wehrdienst-Garantie greifen. Wird die jährliche Zahl der Grundwehrdiener von 15.000 um mehr als 7,5 Prozent unterschritten, wird der Zivildienst ab dem darauffolgenden Jahr dauerhaft auf elf Monate verlängert.

Die Österreichische Bundesregierung beschließt Reform des Wehrdienstes
Grafik © Bundesheer

Die zusätzlichen zwei Monate werden im Einvernehmen mit der jeweiligen Einrichtung in derselben Einrichtung geleistet und können zeitlich flexibel absolviert werden.

Jährliche Zivilschutz-Großübungen geplant

Als Begleitmaßnahme der Reform soll künftig jährlich eine gesamtstaatliche Zivilschutz-Großübung stattfinden. Daran beteiligen sich das Bundesheer, Zivildienstleistende, Blaulichtorganisationen und Zivilschutzeinrichtungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.

Geübt werden unter anderem Szenarien wie Blackouts, Hochwasser oder militärische Bedrohungen.

Österreichwoche für junge Menschen

Im Rahmen der Stellung wird eine sogenannte „Österreichwoche“ eingeführt. Daran nehmen Grundwehrdiener, Zivildienstpflichtige, nicht zum Wehrdienst taugliche junge Männer sowie Frauen auf freiwilliger Basis teil.

Im Mittelpunkt stehen die geistige Landesverteidigung, demokratische Werte, gesellschaftliche Verantwortung, Krisenvorsorge sowie ein gemeinsames Verständnis von Sicherheit. Unterstützt wird die Durchführung unter anderem von der Demokratiewerkstatt.

Gleichzeitig soll die Stellung evaluiert, digitalisiert und attraktiver gestaltet werden. Auch die Tauglichkeitskriterien werden weiterentwickelt, um die Zahl der Tauglichen zu erhöhen. Langfristig soll die Stellung zu einer Gesundheitsstraße für den gesamten Bevölkerungsjahrgang ausgebaut werden, für Frauen auf freiwilliger Basis.

Attraktivierung von Wehrdienst, Miliz und Zivildienst

Der Grundwehrdienst soll durch eine qualitative Weiterentwicklung der Ausbildung, die Reduktion von Stehzeiten und systemfremden Tätigkeiten sowie durch zusätzliche Qualifikationen mit Mehrwert für Beruf und Gesellschaft verbessert werden.

Auch der Milizdienst wird modernisiert. Geplant sind vereinfachte bürokratische Abläufe, der Abbau von Hürden sowie eine bessere Anerkennung der im Milizdienst erworbenen Qualifikationen. Zusätzlich sind Verbesserungen für Milizunteroffiziere und deren Ausbildung vorgesehen.

Für Zivildienstleistende werden die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Aus- und Fortbildung weiterentwickelt. Gemeinsam mit den Ländern sollen zusätzliche Qualifikationen vermittelt werden. Gleichzeitig sollen sowohl die Attraktivität des Zivildienstes als auch ein gerechtes und faires Anerkennungsregime gestärkt werden.

Anerkennung vorhandener Qualifikationen

Bereits vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten von Grundwehrdienern, Milizsoldaten und Zivildienstleistenden sollen künftig besser anerkannt beziehungsweise angerechnet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten während des Dienstes vorgesehen.

Mehr Planungssicherheit für die Miliz

Künftig sollen Wehrpflichtige des Milizstandes bereits vier Jahre im Voraus erfahren, wann ihre Milizübungen stattfinden. Dadurch soll die Vereinbarkeit mit Beruf und Privatleben verbessert werden.

Reform des außerordentlichen Zivildienstes

Auch der außerordentliche Zivildienst wird angepasst. Ehemalige Zivildienstleistende sollen im Fall der militärischen Landesverteidigung sowie bei Krisen- und Katastrophenfällen künftig rascher aktiviert werden können.

Dienst für Österreich soll für Frauen attraktiver werden

Mit der Reform soll der Dienst für Österreich verstärkt für Frauen geöffnet werden. Bestehende Hürden sollen abgebaut und weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Bundesheeres geprüft werden. Ziel ist ein attraktives, inklusives und chancengerechtes Österreichisches Bundesheer.

Regelmäßige Berichte über die Umsetzung

Über den Fortschritt der einzelnen Maßnahmen soll künftig regelmäßig im Landesverteidigungsbericht berichtet werden.

Umsetzung ab 2027 geplant

Für die Umsetzung der Reform ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich. Die Koalitionsparteien wollen deshalb Gespräche mit den Oppositionsparteien aufnehmen.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Wehrdienst-Reform mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten zu lassen.

Bildquelle:

Foto: Bundesheer/Guenter Filzwieser

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