Dürrehilfe 2026: Futterzukaufprämie für Tierhalter im Burgenland ab sofort beantragbar

EISENSTADT – Die Dürrehilfe 2026 des Landes Burgenland startet: Ab sofort können tierhaltende Betriebe die Futterzukaufprämie beantragen und damit finanzielle Unterstützung für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln erhalten. Gemeinsam mit der nun veröffentlichten Sonderrichtlinie stellt das Land insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Betrieb.

Mit der Förderung will das Land die Folgen der außergewöhnlichen Trockenheit und der damit verbundenen Ernteausfälle abfedern. Anträge können bis spätestens 31. März 2027 eingereicht werden.

Haider-Wallner: „Direkte, nicht rückzahlbare Förderung“

„Die Trockenheit hat viele unserer landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Besonders die Versorgung der Tiere mit ausreichend Futter ist für viele zur enormen finanziellen Belastung geworden. Mit der Futterzukaufprämie setzen wir genau dort an und unterstützen unsere tierhaltenden Betriebe mit einer direkten, nicht rückzahlbaren Förderung“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin und Agrarlandesrätin Anja Haider-Wallner.

Wer die Futterzukaufprämie beantragen kann

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht führen. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der Hauptbetriebssitz als auch die Tierhaltung im Burgenland befinden und zum Stichtag 1. Juli 2026 mindestens drei Großvieheinheiten (GVE) gehalten wurden. Handelsbetriebe und Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bis zu 5.000 Euro pro Betrieb

Gefördert werden bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten für den Zukauf von Ersatzfuttermitteln. Die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro pro Betrieb, die Mindestförderhöhe liegt bei 500 Euro.

Berücksichtigt werden Rechnungen für Ersatzfuttermittel, die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 31. März 2027 auf die Förderwerberin bzw. den Förderwerber ausgestellt wurden. Die entsprechenden Zahlungsnachweise sind ebenfalls vorzulegen.

So funktioniert die Antragstellung

  • Frist: ab sofort bis 31. März 2027
  • Einreichung: elektronisch per E-Mail, postalisch oder persönlich beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
  • Anzahl: pro Betrieb kann nur ein Förderantrag gestellt werden
  • Unterlagen: Antragsformular sowie Sonderrichtlinie mit Anlagen auf der Website des Landes Burgenland

Bei Fragen zur Sonderrichtlinie und zur Antragstellung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Tierzucht sowie der Landwirtschaftlichen Bezirksreferate der Landwirtschaftskammer Burgenland unterstützend zur Verfügung.

„Planungssicherheit und konkrete Unterstützung“

„Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen gerade nach einem so schwierigen Dürrejahr Planungssicherheit und konkrete Unterstützung. Deshalb setzen wir auf eine Förderung, die unmittelbar bei den Betrieben ankommt und nicht zu zusätzlichen Schulden führt. Jetzt geht es darum, dass möglichst alle burgenländischen Viehbetriebe von dieser Möglichkeit erfahren und ihre Anträge rechtzeitig einreichen“, so Haider-Wallner.

Porträtaufnahme Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner. Foto: Landesmedienservice Burgenland

Mehr zum Thema auf B24: Grenzübergänge im Burgenland nach Ende der MKS-Maßnahmen wieder offen · Apfelkulinarium 2026: Alte Obstsorten und großer Herbstmarkt in Burgauberg-Neudauberg · Klimaneutralität 2030: Haider-Wallner kündigt Maßnahmen an

Quelle: Landesmedienservice Burgenland

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Mehr Aktuelles aus dem Burgenland gibt’s hier, jetzt auf B24 entdecken!

Autor

B24

Das könnte Dich auch interessieren

Schreibe ein Kommentar auf B24

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wetter Burgenland
Burgenland Events und Veranstaltungen B24